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BGH, 23.09.2003 - 4 StR 308/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
Strafzumessung (Versuch, Rücktritt, Doppelverwertungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einzelstrafausspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung; Rücktritt vom Versuch mit strafbefreiender Wirkung
- Judicialis
StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3
Fehlender Rücktritt bei Verurteilung wegen Versuchs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.1997 - 2 StR 659/96
Strafschärfende Berücksichtigung des Nichtrücktritts des Täters
Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 308/03
Diese Formulierung läßt besorgen, daß die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, er sei vom Versuch nicht mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten; dies würde gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1997, 129; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 2 StR 659/96, jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.04.2004 - 4 StR 48/04
Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation); Strafzumessung …
Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Schwurgericht zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, daß er die Straftat überhaupt begangen hat, anstatt von deren Begehung Abstand zu nehmen; dies würde gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 106; Senatsbeschluß vom 23. September 2003 - 4 StR 308/03).